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Maklerbüro für Versicherungen
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09627 Bobritzsch-Hilbersdorf
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Kaum ein Unternehmen arbeitet heute ohne die Unterstützung moderner Technologie und Elektronik.
Treten Schäden an den mit Strom versorgten Geräten eines Unternehmens auf, übernimmt diese Versicherung die entstandenen Kosten. Es handelt sich hierbei um eine Neuwertversicherung.
Treten Schäden an den mit Strom versorgten Geräten eines Unternehmens auf, übernimmt diese Versicherung die entstandenen Kosten. Es handelt sich hierbei um eine Neuwertversicherung.
- Versichert sind folgende gewerblich genutzten Anlagen
- Wogegen ist man versichert?
- Was ist nicht versichert?
- Welche Vertragsformen gibt es?
- Wie hoch muss ich das Gerät versichern?
- Selbstbeteiligung
Kapitelübersicht
Versichert sind folgende gewerblich genutzten Anlagen
- Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Medizintechnik
- sonstige elektronischen oder elektrotechnischen Anlagen und Geräte
- Datenträger, wenn sie nicht auswechselbar sind
- nur die Daten, die für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind
Wichtige Bedingung: Alle Geräte müssen angeschlossen und betriebsbereit sein!
Wogegen ist man versichert?
- Feuer
- Blitzschlag
- Explosion
- Überspannung
- Kurzschluss
- menschliches Versagen
- Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit
- Diebstahl
Was ist nicht versichert?
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Verschleiß
- Atomschlag
- Verstrahlung
- nicht betriebsbereite Geräte
- Schäden durch Dritte, die dafür haften
- Mietgeräte
- Schäden durch Aufrüstung
- Provisorien nach dem Schadensfall
Welche Vertragsformen gibt es?
Üblicherweise werden zwei verschiedene Vertragsformen angeboten.
Einzelversicherung:
Hierbei ist jedes Gerät einzeln versichert. Der Vorteil hierbei ist ein geringer Selbstbehalt pro Position. Nachteil ist der deutlich höhere Verwaltungsaufwand. Diese Vertragsform würde sich nur bei einer überschaubaren Menge von Geräten lohnen.
Pauschalversicherung:
Hier sind alle Geräte zusammen versichert. Der Vorteil ist die Kosteneffizienz bei hohen Versicherungssummen. Nachteil ist der hohe Selbstbehalt auch bei geringen Schäden.
Wie hoch muss ich das Gerät versichern?
- Bei Einzelversicherungen natürlich je Position und bei Pauschalversicherungen die Summe je Bereich.
- Für eventuelle Neugeräte wird in der Regel eine zehnprozentige Vorsorgeversicherung angeboten.
- Die Neuwertsumme wird auf März 1971 zurückgerechnet und so auf dem Versicherungsschein ausgegeben.
- Versicherungssumme = Neuwert + Installationskosten + Zoll + Bereitstellungskosten
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist obligatorisch. In der Regel gelten folgende Sätze:
- Bei der Einzelversicherung: 100 Euro je Schaden
- Bei der Pauschalversicherung: 250 Euro je Schaden
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