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Das
Projekt „Führerschein ab 17“ - auch begleitetes Fahren
genannt - ist in Niedersachsen entstanden. Es gab schnell über
die Landesgrenze hinaus Interesse an dem Modellprojekt. Es machte
in ganz Deutschland Schule. Zuletzt wurde es 2008 in
Baden-Württemberg eingeführt.
Die Fahrschulen bestätigen bundesweit gute Ergebnisse.
Die KFZ - Versicherer haben ebenfalls reagiert und bieten besondere Preisvorteile zum "Führerschein mit 17" und dem begleiteten Fahren.
Der Unterschied von 17 bis 23 Jahre macht bis zu 4000,-€ aus.
NEU: Ab 1. Januar 2011 ist der "Führerschein mit 17" Gesetz
Ab 1. Januar 2011 können Jugendliche grundsätzlich schon mit 17 Jahren den Führerschein machen und sich in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers hinters Steuer setzen können. Mit 16,5 Jahren kann ein Jugendlicher bereits mit dem Fahrunterreicht beginnen und sich künftig ab ihrem 17. Geburtstag ans Steuer eines Autos setzen, wenn sie von einem mindestens 30 Jahre alten Beifahrer begleitet werden. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung.
Das begleitete Fahren mit 17 ist für die Klassen B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich. Automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), M (Moped, Mokick) und S (Trike, Quad)
Zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden und dann erhält man den Kartenführerschein.